AGB - Teilnahmebedingungen

1. Veranstalterin

Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist: Inside Lead GmbH, Hanauer Landstraße 291 B, 60314 Frankfurt. Geschäftsführerin: Miriam Schulze, HRB: 109962, Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

2. Überblick über die Teilnahmemöglichkeiten

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem werbefinanzierten Gewinnspiel ist der Abschluss eines Gewinnspielvertrags, durch den Sie einerseits die Chance erhalten, den ausgelobten Gewinn zu bekommen, andererseits aber auch als Gegenleistung die Bereitschaft erklären, von der Gewinnspielveranstalterin und den namentlich benannten Sponsoren Werbung zu erhalten (vgl. hierzu näher Ziff. 3). Wenn Sie keinen derartigen Gewinnspielvertrag abschließen wollen, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel aber auch ohne Vertragsschluss möglich, indem Sie innerhalb der Teilnahmefrist eine E-Mail an die Veranstalterin senden (näheres in Ziff. 4).

3. Abschluss des Gewinnspielvertrags

Durch die Registrierung für das Gewinnspiel geben Sie eine Erklärung ab, dass Sie einen kostenlosen Gewinnspielvertrag schließen wollen. Mit der Aufnahme Ihrer Daten in die Teilnehmerdatei nimmt die Veranstalterin das Angebot an. Sie verzichten auf den Zugang dieser Annahmeerklärung.

Durch den Gewinnspielvertrag entstehen Ihnen keine Kosten. Auch gehen Sie keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Insbesondere setzt die Teilnahme oder Gewinneinlösung auch keinen Erwerb von kostenpflichtigen Waren oder Dienstleistungen voraus. Die Registrierung setzt voraus, dass Sie die abgefragten Teilnahmedaten (Anrede, Vor- und Nachname, postalische Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) angeben und die gewünschte Werbeeinwilligung erteilen. Die Registrierung wird die Bestätigung einer Schaltfläche wie „Weiter“ oder „Kostenlos teilnehmen“ abgeschlossen.

Sie können den Gewinnspielvertrag jederzeit kündigen. Dadurch entfällt ihre Gewinnchance bzw. im Gewinnfall ihr Gewinnanspruch. Der Widerruf der Werbeerlaubnis wird als Kündigung des Gewinnspielvertrags gewertet.

4. Teilnahme per E-Mail

Sie haben die Möglichkeit an diesem werbefinanzierten Gewinnspiel auch ohne Werbeeinverständnis teilzunehmen.

In diesem Fall senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

an die E-Mail-Adresse: gewinnspiel-teilnahme@inside-lead.com

Nur E-Mails mit vollständigen und korrekten Angaben nehmen an der Gewinnermittlung teil.

Die Teilnahmebedingungen und Datenschutz gelten gleichermaßen und Sie akzeptieren diese durch eine E-Mail-Teilnahme.

Wir weisen darauf hin, dass es auf Ihre Gewinnchance keinerlei Einfluss hat, ob Sie ohne oder mit Werbeeinverständnis am Gewinnspiel teilnehmen.

5. Voraussetzungen der Teilnahme

Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer mit vollständigen und zutreffenden Daten an der Gewinnermittlung teilnehmen.

Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Veranstalterin sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sollten bei dem Gewinnspiel auch eine Gewinnspielfrage oder eine -aufgabe zu beantworten sein, ist die Voraussetzung für eine Teilnahme auch die richtige Beantwortung der Frage bzw. die Lösung der Aufgabe. Sollten Sie per E-Mail teilnehmen, bitten wir um eine Angabe der richtigen Antwort/Lösung.

Sollte sich herausstellen, dass Sie gegen die vorgenannten Regelungen verstoßen haben oder eine Teilnahmeberechtigung fehlt, entfällt eine etwaige Gewinnberechtigung. Entsprechendes gilt, wenn sie einen Gewinnspielvertrag vor der Ermittlung des Gewinners kündigen sollten.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Personen aus sachlichem Grund von der Teilnahme auszuschließen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Personen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software der Veranstalterin oder anderer Teilnehmer.

6. Teilnahmeschluss

Anmeldungen sind bis zum Teilnahmeschluss am 17.12.2024 möglich.

Um rechtzeitig vor einem Teilnahmeschluss den relevanten Mitwirkungsakt durchgeführt zu haben, müssen Sie bis zum 17.12.2024 einen Gewinnspielvertrag geschlossen haben oder aber die Teilnahme-E- Mail abgeschickt haben. Anmeldungen, die den Teilnahmeschluss versäumen, bleiben ohne Gewinnchance.

Die Gewinnerermittlung erfolgt am 18.12.2024.

7. Durchführung der Gewinnermittlung/Gewinnbenachrichtigung

Sach- und Geldpreise unter 500 € werden nach Ablauf der Teilnahmefrist unter allen Teilnehmern mittels eines computergestützten Losverfahrens verlost.

Die Gewinnziehung für Sach- und Geldpreisen ab 500 € erfolgt durch einen unabhängigen Ziehungspartner. Bereits vor Beginn des Gewinnspiels werden die vier Gewinncodes für die Preisgelder in Höhe von € 50.000, € 5.000, € 2.500 und € 1.500 zufällig gezogen und in einem versiegelten Umschlag hinterlegt. Nach Beendigung des Gewinnspiels wird jedem Teilnehmer mittels eines computergestützten Losverfahrens ein individueller neunstelliger Gewinncode zugeteilt. Ein Gewinnfall ist dann gegeben, wenn der persönliche Glückscode eines Teilnehmers mit einem der vorab per Zufall generierten Gewinncodes übereinstimmt.

Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt. Geldpreise werden bar oder per Scheck ausgezahlt (gilt nicht für eventuelle Sofortgewinn-Gutscheine). Bei Beträgen über 500 € erfolgt die persönliche Übergabe des Geldgewinns durch Mitarbeiter des Veranstalters, vorausgesetzt der Wohnsitz befindet sich im deutschsprachigen Raum: Deutschland, der Schweiz und Österreich. Sachgewinne (Gutscheine) werden an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet. Für einen Verlust der Sendung im Rahmen der Zustellung übernimmt die Inside Lead GmbH keine Haftung. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich.

Sollte sich herausstellen, dass der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt war, verfällt sein Gewinnanspruch. In diesem Fall wird die Auslosung wiederholt.

8. Verfall des Gewinnanspruchs

Sofern die Übermittlung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung scheitert (d.h. eine Gewinnbenachrichtigung kommt als unzustellbar zurück und ein anderer Zustellversuch über einen anderen Sendekanal (z.B. nach Post nun E-Mail) bleibt ebenfalls erfolglos) oder sollte eine Gewinnzustellung scheitern (Gewinnpaket kommt als unzustellbar zurück) oder sollte der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigern, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird die Ziehung ein weiteres Mal wiederholt.

Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen oder vorlagen. In diesem Fall wird die Gewinnermittlung ebenfalls wiederholt.

9. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern). Die Veranstalterin kann bei einer derartigen Störung aber auch beschließen, das Gewinnspiel in veränderter Weise fortzusetzen. Die Veranstalterin entscheidet nach billigem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch geboten ist.

10. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.